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   BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23   

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https://dejure.org/2023,26431
BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23 (https://dejure.org/2023,26431)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23 (https://dejure.org/2023,26431)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - RiZ(R) 1/23 (https://dejure.org/2023,26431)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 80 Abs. 2 DRiG, § ... 31 Nr. 3 DRiG, § 55d Satz 1 VwGO, § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 55a Abs. 4 Nr. 3 VwGO, § 55a Abs. 3 VwGO, § 130a ZPO, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO, § 152 Abs. 1 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO, § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GG, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 AbgG, § 36 Abs. 2 DRiG, § 42 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes, § 31 DRiG, § 5 Abs. 1 Satz 1 AbgG, § 8 AbgG, §§ 5 ff. AbgG, Art. 137 Abs. 1 GG, § 5 AbgG, § 6 AbgG, Art. 97 Abs. 2 GG, § 9 Nr. 2 DRiG, § 137 Abs. 2 VwGO, § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 VwGO, § 31 Nr. 1 DRiG, § 31 Nr. 2 DRiG, § 154 Abs. 2 VwGO

  • IWW

    § 80 Abs. 2 DRiG, § ... 31 Nr. 3 DRiG, § 55d Satz 1 VwGO, § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 55a Abs. 4 Nr. 3 VwGO, § 55a Abs. 3 VwGO, § 130a ZPO, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 94 VwGO, § 152 Abs. 1 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO, § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GG, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 AbgG, § 36 Abs. 2 DRiG, § 42 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes, § 31 DRiG, § 5 Abs. 1 Satz 1 AbgG, § 8 AbgG, §§ 5 ff. AbgG, Art. 137 Abs. 1 GG, § 5 AbgG, § 6 AbgG, Art. 97 Abs. 2 GG, § 9 Nr. 2 DRiG, § 137 Abs. 2 VwGO, § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 VwGO, § 31 Nr. 1 DRiG, § 31 Nr. 2 DRiG, § 154 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Versetzung eines Richters in den Ruhestand im Falle seiner politischen Betätigung durch Ablehnung der Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats (hier: Rechtsextremist); Abwenden der schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege; Berufen auf die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 31

  • rechtsportal.de

    DRiG § 31

  • rechtsportal.de

    DRiG § 31

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    AfD-Mann Jens Maier als Richter abgesetzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ex-AfD-Abgeordnete - und die Unzumutbarkeit seiner Richtertätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zwangsweise Ruhestand für den rechtsextremen Richter

  • lto.de (Pressebericht, 05.10.2023)

    Dienstgericht des Bundes beim BGH: AfD-Richter Jens Maier untragbar

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters und ehemaligen AfD-Abgeordneten in den Ruhestand

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.10.2023)

    Ehemaliger AfD-Abgeordneter und Richter: Dienstgericht des Bundes verhandelt den Fall Jens Maier

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHZ vorgesehen)
  • MDR 2023, 1551
  • NVwZ 2023, 1932
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.05.1995 - RiZ(R) 1/95

    Kontakte zum Rotlichtmilieu: Versetzung eines Richters in den einstweiligen

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Die betreffenden Tatsachen müssen außerhalb der richterlichen Tätigkeit und können auch ganz außerhalb des dienstlichen Bereichs liegen (Schmidt-Räntsch aaO Rn. 5; vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1995 - RiZ(R) 1/95, NJW 1995, 2495; vgl. die in der Begründung des Entwurfs eines Deutschen Richtergesetzes genannten Beispielsfälle, BT-Drucks. 3/516 S. 42 zu § 27 DRiG-E).

    Als Ausnahmeregelung von diesem Grundsatz ist die Vorschrift daher eng auszulegen (BGH, Urteil vom 19. Mai 1995 - RiZ(R) 1/95, NJW 1995, 2495 [juris Rn. 28]; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 31 DRiG Rn. 8).

    Davon muss unter anderem dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (BGH, Urteil vom 19. Mai 1995 aaO m.w.N.; vgl. zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes BVerfG NJW 1989, 93 [juris Rn. 4 f.] m.w.N.).

    Die Feststellung und Würdigung der einer Versetzungsmaßnahme im Sinne von § 31 DRiG zugrundeliegenden Tatsachen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1995 - RiZ(R) 1/95, NJW 1995, 2495 [juris Rn. 28]) und unterliegt im Revisionsverfahren nur einer eingeschränkten Überprüfung (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 137 Abs. 2 VwGO).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Nach seinem Wortlaut und seinem Sinn und Zweck, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern und den Abgeordneten zu schützen, erfasst Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GG allerdings nur das innerparlamentarische Verhalten des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 144, 20 Rn. 568 m.w.N.).

    Auf dem Boden des Grundgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Richteramts die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters (vgl. zur Voraussetzung der Rechtsstaatlichkeit als unverzichtbarem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung BVerfGE 144, 20 Rn. 547).

    Letzteres steht im Einklang mit der Bewertung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD sei eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Partei (BVerfGE 144, 20 Rn. 805).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Nichts anderes kann gelten, wenn - wie hier - über die begehrte Aussetzung im Urteil entschieden wird (vgl. BVerwGE 139, 272 Rn. 15; BVerwG, BeckRS 2017, 103793 Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 15. April 1983 - 1 B 133/82, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 4 [juris Rn. 5]; jeweils m.w.N.).

    b) Die Revision legt auch nicht gemäß § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG dar, dass die Verweigerung der Aussetzung des Verfahrens zu einem Folgemangel geführt hat, der dem Urteil des Dienstgerichts weiter anhaftet (vgl. BVerwGE 139, 272 Rn. 16; BVerwGE 39, 319, 323 f. [juris Rn. 15]).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Die tatrichterliche Würdigung der in dieser Rede gefallenen Äußerungen wie der Bezeichnung der Aufarbeitung der NS-Verbrechen als "gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung" und "Schuldkult" sowie der Hervorhebung der NPD als einzige Partei, die bis zum Aufkommen der AfD "immer geschlossen zu Deutschland gestanden habe", als nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehend begegnet - auch mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Auslegung von Meinungsäußerungen (vgl. BVerfGE 114, 339 Rn. 30 ff.) - keinen revisionsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 29.06.2023 - RiZ(R) 1/22

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängikeit durch eine Maßnahme der

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Die tatrichterliche Würdigung ist nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ob wesentlicher Tatsachenstoff außer Betracht gelassen wurde oder ob sie sonst auf Rechtsfehlern beruht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - RiZ(R) 1/22, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Das gilt nicht nur für die Berufung in das Richterverhältnis (§ 9 Nr. 2 DRiG), sondern ist dauernde Voraussetzung für die Ausübung des Richteramts auf der Grundlage des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2568 Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Diätenurteil vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) die Privilegierung von in den Bundestag gewählten Beamten und Richtern durch Versetzung in den Ruhestand und Gewährung eines Ruhegehalts für verfassungswidrig erklärt hatte, konzipierte der Gesetzgeber mit dem Abgeordnetengesetz vom 18. Februar 1977 (BGBl. I S. 297) die Rechtsstellung dieser Mandatsträger neu und bestimmte unter anderem das Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis in § 5 Abs. 1 Satz 1 AbgG.
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Davon muss unter anderem dann ausgegangen werden, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters oder in seine Amtsführung in so hohem Maße Schaden genommen hat, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint und durch sein Verbleiben in dem ihm anvertrauten Amt zugleich das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde (BGH, Urteil vom 19. Mai 1995 aaO m.w.N.; vgl. zur Wahrung der Unabhängigkeit durch Verhalten außerhalb des Richteramtes BVerfG NJW 1989, 93 [juris Rn. 4 f.] m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo);

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Auch den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass zur Wahrung der prozessualen Form die das Dokument verantwortende Person das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen muss; wählt sie einen sicheren Übermittlungsweg, muss sie das Dokument zum Abschluss lediglich durch eine einfache Signatur nach dem Signaturgesetz signieren und damit zu erkennen geben, die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernehmen zu wollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16/20, 1 PKH 7/20, Buchholz 310 § 55a VwGO Nr. 4 Rn. 5 unter Hinweis auf BT-Drucks. 17/12634 S. 25 zur inhaltsgleichen Regelung in § 130a ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - A 3 S 2890/18

    Übermittlung von elektronischen Dokumenten zwischen dem besonderen elektronischen

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23
    Diesen Anforderungen ist hier durch die eingescannte Unterschrift der zuständigen Staatsministerin des Antragstellers unter zusätzlicher Nennung ihres Namens am Textende Genüge getan (vgl. VGH Mannheim, NJW 2019, 1543 Rn. 5; Eyermann/Hoppe, VwGO, 16. Aufl., § 55a Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei

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